Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr
Wenn sie im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn begegnen, liegt immer ein Notfall vor. Der Paragraph (§) 38 der Straßenverkehrsordnung (STVO) regelt, wer diese Sondersignale einsetzten darf und wie sich die Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben. Das Wegerecht wird von Hilfsorganisationen nur in Notfällen, d.h. zur Gefahrenabwehr in Anspruch genommen.
Diese können sein:
- um Menschenleben zu retten
- um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
- um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden
- um flüchtige Personen zu verfolgen
- um bedeutende Sachwerte zu erhalten
Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!
Leider kommt es immer wieder während Einsatzfahrten zu Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das Risiko in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sonderzeichen viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit einem Sachschaden von mehr als 1.500,-- € verwickelt zu werden.
"Erst letzte Woche sah ich in der Karmarschstrasse in der Innenstadt von Hannover wie ein PKW das Wegerecht eines Polizeieinsatzfahrzeuges, welches mit Blaulicht und Martinshorn fuhr, verletzte. Der PKW wendete und der Einsatzwagen konnte kaum noch ausweichen und streifte den PKW am Heck. Leider konnte die Polizei nicht mehr schnell am Einsatzort sein" Zitat vom stellv. Ortsbrandmeister Hartmut Voß jun.
Damit sie der nächsten Einsatzfahrt beruhigt entgegensehen können und die Einsatzkräfte schnellstens zum Einsatzort gelangen, möchten wir Ihnen hier einige Verhaltensregeln und Hintergrundinformationen geben.
Orientierung
- Ruhe bewahren!
- Woher kommen die Signale?
- In welche Richtung bewegen sich die Einsatzfahrzeuge?
- Wie viele Fahrzeuge sind es?
Verhaltenshinweise
Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen in welche Richtung man Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Fussgänger, Radfahrer, Mofafahrer) achten
Verhaltenstipps - Wie begegnet man Einsatzfahrzeugen richtig (Quelle: Flyer "Blaulicht und Martinshorn - was tun? Das Ende einer Einsatzfahrt")
- Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Fahrzeuge nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand.
- Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen je Richtung, fahren die linken Fahrzeuge nach links und alle weiteren Fahrzeuge nach rechts.
- Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, Tempo verringern und ggf. anhalten.
- Fährt ein Einsatzfahrzeug auf gleicher Höhe, Geschwindigkeit verringern und Einsatzfahrzeug ggf. einscheren lassen.
- Vor einer roten Ampel nach rechts ausweichen, ggf. auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen, um dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt zu bieten.
- Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.
Wie wichtig Einsatzfahrten sind, sieht man an der Zahl von über 10.000.000 jährlich allein im Rettungsdienst bundesweit durchgeführten Einsatzfahrten. In allen Fällen kann die Einsatzaufgabe allerdings erst dann von den Einsatzorganisationen erfüllt werden, wenn der Weg auf den Straßen bis dorthin erfolgreich zurückgelegt wurde. Je schneller der Weg zurückgelegt wird, desto eher kann an der Erfüllung des Einsatzauftrags gearbeitet werden. Da für die Aufgabenerfüllung in vielen Fällen ein beträchtlicher Zeitdruck besteht, müssen Regelungen bestehen, die den Zweck verfolgen, den Einsatzorganisationen eine zügige und risikolose Einsatzfahrt durch den öffentlichen Verkehrsraum zu ermöglichen. Solche Regelungen sind die §§ 38 Abs. 1 (Wegerecht) und 35 (Sonderrechte) der STVO. Welche Bedeutung die Eintreffzeiten z. B. der Feuerwehr bei Bränden besitzen, kann jeder Leser selbst ermessen.
Einsatzfahrten mit Blaulicht und Einsatzhorn sind für die meisten Verkehrsteilnehmer Ausnahmesituationen im Straßenverkehr. Auch wenn tägliche Routine und gewohnte Dienstabläufe die Struktur und den Ablauf dieser für unser Gemeinwesen so wichtigen Einsatzfahrten von Seiten der Einsatzfahrer der betreffenden Organisation bestimmen, so bergen diese Fahrten dennoch erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit aller Beteiligten. Allein für das Gebiet der alten Bundesländer wird mit jährlich ca. 3.500 Verkehrsunfällen von Rettungsfahrzeugen im Einsatz gerechnet. Diese absolute Zahl relativiert sich in den zu erwartenden Unfallfolgen auf ca. 50 Unfälle mit Schwerverletzten und 14 Unfälle mit tödlich Verletzten. Statistisch gesehen sind bei 272.000 Einsatzfahrten unter Nutzung von Sondersignalen mit einem Verkehrsunfall mit Todesfolge zu rechnen.
Eine entscheidende Rolle für das bestehende Unfallrisiko spielt die Grundentscheidung, ob und in welchem Umfang von den Sondersignalen Gebrauch gemacht wird und weiterhin, ob daneben auch die Sonderrechte genutzt werden. Je nachdem wie gut der Ausbildungsstand der Verkehrsteilnehmer ist, zeigen sich folgende typische Reaktionen:
- Es erfolgt keine Reaktion wegen fehlender Wahrnehmung des Einsatzfahrzeugs (z.B. infolge akustischer Ablenkung - z.B. durch laute Musik oder telefonieren ohne Freisprecheinrichtung).
- Fahrzeugführer beschleunigen beim Herannahen des Einsatzfahrzeuges.
- Fahrzeugführer behindern die Bildung einer Rettungsgasse.
- Fahrzeugführer schalten ihre Warnblinkanlage ein, statt den Blinker rechts bzw. links zu betätigen.
- Fahrzeugführer unterschätzen die Geschwindigkeit des Einsatzfahrzeugs bzw. den eigenen Anhalteweg.
Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.
Jede Minute zählt!
Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!
Unterstützen auch Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Wettbergen z.B. mit einer passiven Mitgliedschaft, oder werden Sie Mitglied bei den Feuerwehrfreunden Wettbergen e.V. Wir freuen uns auf Sie. Weitere Infos über unsere Arbeit finden Sie unter www.ff-wettbergen.de, den Schaukästen oder den Mitgliedern der FF-Wettbergen.
Quelle: Flyer "Blaulicht und Martinshorn - was tun? Das Ende einer Einsatzfahrt" Herausgeber: Polizeidirektion Hannover, Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Feuerwehr, ADAC Niedersachsen / Sachsen Anhalt e.V., Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V.