FF Wettbergen

21. Juli 2004

Blaulicht und Martinshorn im Straßenverkehr

Wenn sie im Straßenverkehr einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn begegnen, liegt immer ein Notfall vor. Der Paragraph (§) 38 der Straßenverkehrsordnung (STVO) regelt, wer diese Sondersignale einsetzten darf und wie sich die Verkehrsteilnehmer zu verhalten haben. Das Wegerecht wird von Hilfsorganisationen nur in Notfällen, d.h. zur Gefahrenabwehr in Anspruch genommen.

Diese können sein:

Blaulicht und Martinshorn gemeinsam gewähren einem Einsatzwagen das Wegerecht, d.h. andere Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen!

Leider kommt es immer wieder während Einsatzfahrten zu Gefahrensituationen mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das Risiko in einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verwickelt zu werden, ist bei Einsatzfahrten mit Nutzung der Sonderzeichen viermal so hoch wie bei "normalen" Fahrten. 17-fach erhöht ist das Risiko, in einen Unfall mit einem Sachschaden von mehr als 1.500,-- € verwickelt zu werden.
"Erst letzte Woche sah ich in der Karmarschstrasse in der Innenstadt von Hannover wie ein PKW das Wegerecht eines Polizeieinsatzfahrzeuges, welches mit Blaulicht und Martinshorn fuhr, verletzte. Der PKW wendete und der Einsatzwagen konnte kaum noch ausweichen und streifte den PKW am Heck. Leider konnte die Polizei nicht mehr schnell am Einsatzort sein" Zitat vom stellv. Ortsbrandmeister Hartmut Voß jun.

Damit sie der nächsten Einsatzfahrt beruhigt entgegensehen können und die Einsatzkräfte schnellstens zum Einsatzort gelangen, möchten wir Ihnen hier einige Verhaltensregeln und Hintergrundinformationen geben.

Orientierung


Verhaltenshinweise


Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen in welche Richtung man Platz schaffen will; dabei auf andere Verkehrsteilnehmer (z.B. Fussgänger, Radfahrer, Mofafahrer) achten


Verhaltenstipps - Wie begegnet man Einsatzfahrzeugen richtig (Quelle: Flyer "Blaulicht und Martinshorn - was tun? Das Ende einer Einsatzfahrt")

Wie wichtig Einsatzfahrten sind, sieht man an der Zahl von über 10.000.000 jährlich allein im Rettungsdienst bundesweit durchgeführten Einsatzfahrten. In allen Fällen kann die Einsatzaufgabe allerdings erst dann von den Einsatzorganisationen erfüllt werden, wenn der Weg auf den Straßen bis dorthin erfolgreich zurückgelegt wurde. Je schneller der Weg zurückgelegt wird, desto eher kann an der Erfüllung des Einsatzauftrags gearbeitet werden. Da für die Aufgabenerfüllung in vielen Fällen ein beträchtlicher Zeitdruck besteht, müssen Regelungen bestehen, die den Zweck verfolgen, den Einsatzorganisationen eine zügige und risikolose Einsatzfahrt durch den öffentlichen Verkehrsraum zu ermöglichen. Solche Regelungen sind die §§ 38 Abs. 1 (Wegerecht) und 35 (Sonderrechte) der STVO. Welche Bedeutung die Eintreffzeiten z. B. der Feuerwehr bei Bränden besitzen, kann jeder Leser selbst ermessen.

Einsatzfahrten mit Blaulicht und Einsatzhorn sind für die meisten Verkehrsteilnehmer Ausnahmesituationen im Straßenverkehr. Auch wenn tägliche Routine und gewohnte Dienstabläufe die Struktur und den Ablauf dieser für unser Gemeinwesen so wichtigen Einsatzfahrten von Seiten der Einsatzfahrer der betreffenden Organisation bestimmen, so bergen diese Fahrten dennoch erhebliche Risiken für die Verkehrssicherheit aller Beteiligten. Allein für das Gebiet der alten Bundesländer wird mit jährlich ca. 3.500 Verkehrsunfällen von Rettungsfahrzeugen im Einsatz gerechnet. Diese absolute Zahl relativiert sich in den zu erwartenden Unfallfolgen auf ca. 50 Unfälle mit Schwerverletzten und 14 Unfälle mit tödlich Verletzten. Statistisch gesehen sind bei 272.000 Einsatzfahrten unter Nutzung von Sondersignalen mit einem Verkehrsunfall mit Todesfolge zu rechnen.

Eine entscheidende Rolle für das bestehende Unfallrisiko spielt die Grundentscheidung, ob und in welchem Umfang von den Sondersignalen Gebrauch gemacht wird und weiterhin, ob daneben auch die Sonderrechte genutzt werden. Je nachdem wie gut der Ausbildungsstand der Verkehrsteilnehmer ist, zeigen sich folgende typische Reaktionen:

Verkehrsteilnehmer können ihre Unfallrisiken bei der Begegnung mit Einsatzfahrzeugen während einer Einsatzfahrt deutlich reduzieren, wenn sie Ruhe bewahren und ihre allgemeine Sorgfaltspflicht beachten, eine defensive Fahrweise praktizieren und falls erforderlich sofort eine Rettungsgasse bilden.

Durch Ihr Verhalten können Sie dazu beitragen, das Unfallrisiko zu senken.

Jede Minute zählt!

Die nächste Einsatzfahrt könnte auch für Sie von Bedeutung sein!

Unterstützen auch Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Wettbergen z.B. mit einer passiven Mitgliedschaft, oder werden Sie Mitglied bei den Feuerwehrfreunden Wettbergen e.V. Wir freuen uns auf Sie. Weitere Infos über unsere Arbeit finden Sie unter www.ff-wettbergen.de, den Schaukästen oder den Mitgliedern der FF-Wettbergen.

Quelle: Flyer "Blaulicht und Martinshorn - was tun? Das Ende einer Einsatzfahrt" Herausgeber: Polizeidirektion Hannover, Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Feuerwehr, ADAC Niedersachsen / Sachsen Anhalt e.V., Landesverkehrswacht Niedersachsen e.V.

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